Es ist gerade einmal sechs Wochen her, da ging das Galaxy S26 Ultra an den offiziellen Verkaufsstart. Wir haben uns die aktuellen Marktpreise angeschaut und sind überrascht.
Das Gerät besticht durch den A19 Pro Chip und ein leichtes Gehäuse. Käufer haben die Wahl zwischen Tarifen mit 20 GB und 25 GB. Welches Paket rechnet sich?
Lidl bietet den Fahrrad-Montageständer für 24,99 Euro an. Das System aus Stahl verfügt über eine 360-Grad-Kralle und ist für Zweiräder mit einem Gewicht von bis zu 30 kg ausgelegt.
Im Falle eines Wahlsieges könnte die AfD den Rundfunkstaatsvertrag in einem Bundesland kündigen. Darf die betreffende ARD-Anstalt dann dort nicht mehr senden?
Bei AliExpress findet sich aktuell eine besonders leichte Drohne, die einen Start von der Handfläche ermöglicht, während ActiveTrack das Motiv im Fokus halten soll.
Acht smarte LED-Lampen sind bei eBay im Set mit App- und Sprachsteuerung zum Stückpreis von 3,75 Euro erhältlich. Zwei Varianten stehen zur Auswahl und unterscheiden sich in der Lichtsteuerung.
Europäischen Regierungen wird immer wieder unterstellt, sie wollten das Bargeld abschaffen. Unabhängig davon, ob das stimmt, könnte das Bargeld auf einem ganz anderen Weg verschwinden.
Der Segway Navimow i108E ist für Flächen bis 800 m² ausgelegt und nutzt RTK und VSLAM sowie KI-gestützte Navigation, um ein gleichmäßiges Mähergebnis zu ermöglichen.
Im Portfolio von Drillisch stehen zwei Smartphone-Bundles zur Auswahl. Während ein Tarif zunächst günstiger wirkt, zeigt die Gesamtkostenrechnung, dass das vermeintlich teurere Angebot die wirtschaftlichere Option darstellt.
Volkswagen warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche im Handel mit Gebrauchtwagen. Gefälschte Internetseiten und Angebotskataloge sollen zum Kauf von Fahrzeugen animieren - doch die gibt es gar nicht.
Gerade Geräte mit nativer Full-HD-Auflösung und Streaming-Unterstützung per WLAN oder integrierten Apps positionieren sich zunehmend im Einstiegssegment für Heimkino-Lösungen.
Gleich sieben Klagen gegen den Rundfunkbeitrag bleiben erfolglos: Der VGH Baden-Württemberg sieht keine grobe Einseitigkeit im Programm des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.